Unsere AGBs zur Buchung eines Gästezimmers
Sehr geehrter Gast!
Wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben.
Bitte beachten Sie unsere folgenden AGBs.
Check-in / Check-out: Nach Absprache!
Preise: Alle von uns angebotenen Preise verstehen sich in EURO, pro Zimmer und Nacht,
inklusive Frühstück sowie aller Steuern (z. Z. 7% MwSt.) und Abgaben, und gelten bis
auf Widerruf.
Für unsere Langzeitgäste bieten wir ermäßigte Sonderpreise an.
Bei Großveranstaltungen in naher Umgebung (z.B. DTM, Formel 1, IMM auf dem Hockenheim Ring, etc.),
behalten wir uns folgende Bedingungen vor:
- Es sind nur Doppelzimmer buchbar
- Es ist nur das Wochenende komplett buchbar
- Es werden nur Buchungen 2 Wochen im Voraus angenommen
- Vorkasse bzw. Anzahlung bei Buchung.
- Wir erheben einen Aufschlag auf die angegebenen regulären Zimmerpreise
1. Wird ein Hotelzimmer bestellt und bestätigt ,
so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Eine telefonische Bestellung reicht aus.
Wir ziehen eine schriftlichen Bestellung bzw. Bestätigung vor.
Dies ist auch per E-mail möglich.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den
Vertragspartner für diegesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung:
Der Gast ist verpflichtet, den Preis für den gesamten gebuchten Zeitraum
zu bezahlen.
3. Der Gast bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte
Hotelleistung zu bezahlen, auch wenn er das bestellte Hotelzimmer nicht
in Anspruch nimmt (§ 537 BGB) auch bei Absage (nach Ablauf der Stornofrist
von 14 Tagen) im jedem Falle aber bei Nichtanreise, unabhängig vom Grund
der Verhinderung (Erfüllungsanpruch).
4. Stornierung
Sollte 14 Tage vor dem Tag der geplanten Anreise keine Stornierung vorliegen,
ist der volle Preis zu bezahlen, da es bei zu kurzfristigen Absagen nicht
mehr möglich ist, das Zimmer zu verkaufen. Auch bei Nichtanreise ohne
Mitteilung wird die gesamte Buchung berechnet.
Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es allerdings
nicht. Bei Bestellungen durch Firmen oder Privatgäste entbinden auch
Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw. nicht von der Verpflichtung,
den Übernachtungspreis zu bezahlen.
Etwas anderes gilt,
- wenn die Parteien durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) ein Rücktrittsrecht vereinbart haben.
- wenn die Stornierung vom Gastwirt (oder seinen Angestellten) angenommen
(akzeptiert) wird, z.B. mit den Worten:"Ist in Ordnung".
5. Anderweitige Vermietung
Nur für den Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht
(vollständig belegt) ist, entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in
Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Gastwirt ist jedoch nicht verpflichtet, Anstrengungen zur Weitervermietung
an andere Gäste zu unternehmen (OLG Düsseldorf Urt.v. 2.5.91 - 10 U 191/90).
§ 254 BGB (Mitverschulden) findet im mietvertraglichen Erfüllungsanpruch
keine Anwendung, sondern ist dem Schadensersatzrecht zugeordnet.
6. Abzug ersparter Aufwendungen
Bei einer Stornorechnung gegenüber dem Gast müssen die tatsächlichen
Einsparungen des Betriebes abgezogen werden.
Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß
- bei der Übernachtung mit Frühstück 5%,
7. Mehrwertsteuer oder nicht?
Mehrwertsteuer wird immer dann fällig, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet,
nicht bei Schadensersatz. Wird dem Gast ein vertragliches Rücktrittsrecht
eingeräumt und macht er hiervon fristgemäß Gebrauch, so handelt es sich um
einen pauschalierten Schadensersatz, so dass die Rechnung ohne Mehrwert-
steuer gestellt wird. Versäumt er dagegen die Frist, oder reist erst gar nicht an,
hat er den vereinbarten Preis (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu zahlen
und damit auch die Mehrwertsteuer, denn die Leistung wurde ja zur Verfügung
gestellt.
8. Barzahlung und Pfandrecht
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen. Der Anspruch
wird fällig am 3. Werktag des vereinbarten Zeitraums (§ 556 b BGB), bei
kürzerem Aufenthalt spätestens vor der Abreise. Andere Zahlungstermine,
z.B. Anzahlung, Vorkasse, wöchentliche Zahlung usw. sind möglich, müssen
jedoch vereinbart werden. Der Hotelier hat bei Nichtzahlung ein gesetzliches
Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in der Regel der Ort des Hotels, da auch im Falle einer Nicht-
beanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag
(Bezahlung des Übernachtungspreises) am Ort des Betriebes zu erbringen sind
(Gerichtsstand des Erfüllungsortes § 29 ZPO, § 269 BGB).
Wenn ein Dritter für einen anderen im eigenen Namen bestellt hat und auch
die Rechnung begleichen will (LG Detmold Urt.v. 22.3.85 - 1 O 627/84) muss
am Ort des Schuldners geklagt werden.